Krankengymnastik ZNS (zentrale neurologische Störungen)
Durch spezielle Behandlungskonzepte wie Bobath oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) fördern wir gezielt Bewegungsabläufe, Muskelspannung und Koordination.
Gezielte Therapie für mehr Lebensqualität bei neurologischen Erkrankungen.
Die Krankengymnastik ZNS richtet sich an Menschen mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems – z. B. nach einem Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, Parkinson oder anderen neurologischen Einschränkungen.
Durch spezielle Behandlungskonzepte wie Bobath oder PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation) fördern wir gezielt Bewegungsabläufe, Muskelspannung und Koordination. Ziel ist es, verloren gegangene Fähigkeiten (wieder) zu erlernen, vorhandene Ressourcen zu stärken und größtmögliche Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten oder zurückzugewinnen.
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist Krankengymnastik geeignet?
Krankengymnastik kann in allen Lebenssituationen (bei akuten Beschwerden, chronischen Schmerzen, orthopädischen Vorfällen in der Vergangenheit, vor und nach Operationen) zum Einsatz kommen. Die individuelle und gezielte Behandlung gibt Ihnen ein sicheres Gefühl in Ihren Alltag zurück.
Woher erhalte ich ein KG-Rezept?
Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung – also ein sogenanntes Heilmittelrezept. Dieses erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Orthopäden, Neurologen oder einem anderen Facharzt.
Auf dem Rezept ist festgelegt, welche Therapieform verordnet wird (z. B. Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage etc.) und wie viele Behandlungen vorgesehen sind – meist in 6er- oder 10er-Einheiten.
Wie viele Behandlungen brauche ich?
Die genaue Anzahl hängt vom individuellen Befund ab.
Nach einem ersten Gespräch und einer physiotherapeutischen Untersuchung können wir gemeinsam mit Ihnen einschätzen, wie umfangreich die Behandlung sein sollte.
Bei chronischen oder komplexeren Beschwerden können auch mehrere Rezepte notwendig sein – das entscheidet Ihr behandelnder Arzt in Absprache mit uns.
Sprechen Sie Ihren Arzt gezielt auf Ihre Beschwerden an – je genauer die Diagnose, desto gezielter können wir behandeln.
Wer übernimmt die Kosten einer KG-Behandlung?
Im Rahmen der Krankenversicherung wird Ihre KG-Behandlung i.d.R. von der gesetzlichen Krankenkasse zu 100 % übernommen.
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MR Physiotherapie - Marcel Rupke
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Wir arbeiten ohne feste Öffnungszeiten, sondern nach individueller Terminvereinbarung. So können wir auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ihren Tagesablauf bestmöglich eingehen.
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